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BRAUCHT DER RESERVERADTRÄGER EINE TÜV-ABNAHME?

BRAUCHT DER RESERVERADTRÄGER EINE TÜV-ABNAHME?

Nein, braucht er nicht. Da der Reserveradträger mit einem einfachen Schraubenschlüssel (Boardwerkzeug) demontierbar ist, gilt er als Ladung und darf auch ohne eine Abnahme mitgeführt werden, insofern er sowie das Reserverad ordnungsgemäß und ausreichend gesichert ist. Der xVANsion Reserveradträger wird an beiden Türscharnieren befestigt und an eigens dafür hergestellten Haltebolzen mit M8-Muttern gesichert. Das Rad selbst wird mit 3 Schrauben am Träger gesichert. Unser Reserveradträger erfüllt somit alle Anforderungen laut StVZO §36a: „Für außen an Fahrzeugen mitgeführte Ersatzräder müssen Halterungen vorhanden sein, die die Ersatzräder sicher aufnehmen und allen betriebsüblichen Beanspruchungen standhalten können. Die Ersatzräder müssen gegen Verlieren durch zwei voneinander unabhängige Einrichtungen gesichert sein. Die Einrichtungen müssen so beschaffen sein, dass eine von ihnen wirksam bleibt, wenn die andere – insbesondere durch Bruch, Versagen oder Bedienungsfehler – ausfällt.“

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